
ich freue mich, Sie auf meiner Internetseite begrüßen zu können.
Als Fachanwalt für Familienrecht beschäftige ich mich ausschließlich mit dem Familienrecht.
Ich berate und vertrete Sie unter anderem bei Ehescheidungen, bei Auflösung von Lebens-
partnerschaften, bei Fragen zum Kindes-, Ehegatten und Elternunterhalt, bei der Regelung
des Sorge- und Umgangsrechts sowie bei der Aufteilung Ihres Vermögens aus Anlass von
Trennung und Scheidung.
Meine langjährige Erfahrung und meine Spezialisierung auf den Gebieten des Familienrechts
sowie
die ständige Weiterbildungspflicht, der ich als Fachanwalt für Familienrecht unterliege,
gewährleisten Ihnen eine zuverlässige und fachlich kompetente Bearbeitung Ihrer Aufträge.
Als Rechtsanwalt in einer kleinen, persönlich geführten Kanzlei sichere ich Ihnen individuelle
Beratung mit flexiblen Besprechungszeiten zu, die auch in den Abendstunden und am
Wochenende wahrgenommen werden können.
Mit den nachfolgenden Seiten möchte ich Ihnen einen Überblick über meine Qualifikation als
Fachanwalt für Familienrecht sowie über meine hochspezialisierte, langjährige Tätigkeit, die
ich ausschließlich im Familienrecht ausübe, geben. Darüber hinaus erhalten Sie Hinweise für
Ihren Erstbesuch sowie zu allgemeinen Kostenfragen in Familiensachen - und natürlich
Hinweise darüber, wie Sie mich erreichen.
Anders als viele meiner Kolleginnen und Kollegen habe ich bewusst darauf verzichtet, auf
meiner Internetseite rechtliche Hinweise zum Familienrecht und zum gerichtlichen Verfahren
in Familiensachen zu geben, weil ich der Meinung bin, dass solche Hinweise auf Internet-
seiten verständlicherweise immer nur allgemeiner Art sein können, die Ihnen in Ihrem
konkreten Fall nicht weiterhelfen. Möglicherweise werden Sie in Ihren Erwartungen sogar
enttäuscht sein, wenn Ihr konkreter Fall dann ganz und gar anders zu bewerten ist, als es
Ihnen solche allgemeinen Hinweise versprechen.
Analysen haben nämlich ergeben, dass Informationen, die sich die Betroffenen aus dem
Internet, aus Zeitschriften etc. besorgt haben, zu 73% falsch verstanden werden oder zu
falschen Schlussfolgerungen für die eigene Situation führen. Selbst dann, wenn die Betrof-
fenen z.B. in Ehe- oder Lebenspartnerschaftsangelegenheiten eine notarielle Urkunde
unterzeichnet haben, stellt sich die Situation nicht günstiger dar.
40% der Betroffenen sind sich über die Bedeutung einer notariellen Urkunde als Titel nicht
im Klaren, 78% sind über die Möglichkeiten einer Abänderung solcher Urkunden nicht
informiert und 73% der Parteien sind die Auswirkungen der getroffenen Vereinbarungen
nicht in allen Konsequenzen bekannt. (Quelle: Forum Familienrecht, Heft 3, 2007, S. 84).
