Rechtsanwalt  ·  Fachanwalt für Familienrecht  ·  Berlin

Ihr erster Besuch

Bevor Sie mir Ihr Mandat zur außergerichtlichen oder gerichtlichen Vertretung erteilen,
klären wir Ihr Anliegen während eines ersten Gesprächs:

  • Welche Möglichkeiten gibt es, Ihr Ziel zu erreichen (außergerichtlich mit oder ohne
    Anwalt oder sofortige gerichtliche Geltendmachung Ihrer Ansprüche falls notwendig
    und sinnvoll)?
  • Welche Kosten kommen auf Sie zu, wie können wir am kostengünstigsten vorgehen?


Unterlagen

Folgende Unterlagen bringen Sie bitte zweckmäßigerweise schon zum ersten Gespräch
mit, falls Sie nicht nur eine Standarderstberatung wünschen:

  • Eheurkunde / Unterlagen über eine eingetragene Partnerschaft im Original, ggf. Ehe-
    oder Partnerschaftsvertrag oder Scheidungsfolgenvereinbarung, soweit vorhanden
  • bisher vorliegender Schriftwechsel (Gerichtspost, Anwaltsschreiben, selbst geführter
    Schriftverkehr)

Folgende Unterlagen werden weiterhin benötigt:

  • Wenn Unterhaltsforderungen (Kindesunterhalt, Trennungsunterhalt, nachehelicher oder
    Partnerschaftsunterhalt) ermittelt werden sollen:
    • Wenn Sie angestellt sind, Einkommensnachweise der letzten 12 Monate (Lohn- oder
      Gehaltsabrechnungen), Unterlagen über Ihre private Kranken- und Pflegeversicherung,
      Nachweise über Steuererstattungen innerhalb dieses 12-Monats-Zeitraumes
    • Wenn Sie selbständig tätig sind, Einnahme-/Überschussrechnungen für die letzten
      3 Jahre, Einkommensteuererklärungen sowie Einkommensteuerbescheide für diese
      letzten 3 Jahre, Unterlagen über Ihre private Kranken- und Pflegeversicherung

Termin

Nach dem ersten Besprechungstermin entscheiden Sie, ob Sie mir Ihr Mandat übertragen
wollen. Die voraussichtliche Höhe der daraus entstehenden Vergütung und deren Fälligkeit
teile ich Ihnen zum Abschluss des Gespräches mit.

Einen Termin für das erste Gespräch vereinbaren Sie bitte mit meinem Büro. Wenn
gerichtliche Fristen einzuhalten sind, teilen Sie dies bitte unbedingt schon bei der Termin-
absprache mit.

 

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© 2005-2009 Rechtsanwalt Dr. Uwe Melzer, Fachanwalt für Familienrecht in Berlin