Herzlich Willkommen

Diese Risiken werden für Sie mit dem Inkrafttreten des neuen Familienverfahrensrechts, der Reform des
Versorgungsausgleichs und der Reform des ehelichen Güterrechts noch verstärkt:

Sie können ab 01. September 2009, wie nach der bisherigen Rechtslage auch, zwar einen Scheidungsantrag nicht
ohne Rechtsanwalt stellen, Sie können aber der Ehescheidung, wie bisher auch, ohne anwaltliche Hilfe zustimmen.
Nach bisheriger Rechtslage wurden Sie, wenn Sie ohne eigenen Anwalt aufgetreten sind, in einem Mindestmaß
vom Gericht dadurch vor übereilten und für Sie nachteiligen Zustimmungen geschützt, weil dem Gericht eine
Scheidungsfolgenvereinbarung vorgelegt werden musste, die das Gericht einer Inhaltskontrolle zu unterziehen
hatte und damit feststellen konnte, ob Sie ohne anwaltliche Vertretung durch eine Zustimmung zur Scheidung
Rechtsnachteile erleiden würden.

Nach neuer Rechtslage muss dem Gericht die Scheidungsfolgenvereinbarung nicht mehr vorgelegt werden. Es
reicht jetzt die Mitteilung im Scheidungsantrag, man habe sich über die Scheidungsfolgen geeinigt. Sie können
wegen des nunmehr fehlenden Mindestschutzes, den bisher das Gericht ausgeübt hat, mit ihrer Zustimmung zur
Ehescheidung Rechtsfolgen auslösen, die Sie nicht überblicken und über die Sie nicht beraten sind.

Im Hinblick auf die Strukturreform des Versorgungsausgleiches, d.h. des Ausgleichs der während der Ehe
erworbenen Rentenanwartschaften, wird fachkundige anwaltliche Beratung ebenfalls von zunehmender Bedeutung.
Nach neuem Recht besteht nämlich eine Vielzahl von Abfindungsregelungen und Antragsbefugnissen, die Sie nur
nach fachkundiger anwaltlicher Beratung zutreffend zu Ihrem Vorteil ohne Rechtsnachteile befürchten zu müssen,
nutzen können.

Bedenken Sie bitte, dass fach- und sachkundige Beratung und Aufklärung vor Ihrem berechtigten Interesse stehen
muss, Kosten möglichst gering zu halten, vor allem weil es durchaus nicht nur teuer, sondern auch zu zum Teil nur
schwer korrigierbaren Rechtsnachteilen führen kann, wenn Sie nach abgeschlossener Ehescheidung noch später
Rechtsstreitigkeiten führen müssen.

Ich lade Sie daher gern zu einem ersten Beratungsgespräch ein, während dem wir Ihren konkreten Fall und die auf
Ihren Fall zugeschnittenen Lösungsmöglichkeiten erörtern. Erst nach einem Erstberatungsgespräch entscheiden Sie,
ob Sie mir Ihr Mandat übertragen wollen. Schon das Gesetz verpflichtet mich, bei den für Sie entstehenden Kosten
für eine Erstberatung Ihre persönlichen und wirtschaftlichen Verhältnisse zu berücksichtigen, so dass Sie von mir
qualifizierten anwaltlichen Rat auch dann erhalten, wenn Sie nur über ein kleines Einkommen verfügen.

 

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