
ich freue mich, Sie auf meiner Internetseite begrüßen zu können.
Als Fachanwalt für Familienrecht beschäftige ich mich ausschließlich mit dem Familienrecht. Ich berate und
vertrete Sie unter anderem bei Ehescheidungen, bei Auflösung von Lebenspartnerschaften, bei Fragen zum
Kindes-, Ehegatten und Elternunterhalt, bei der Regelung des Sorge- und Umgangsrechts sowie bei der Aufteilung
Ihres Vermögens aus Anlass von Trennung und Scheidung.
Meine langjährige Erfahrung und meine Spezialisierung auf den Gebieten des Familienrechts sowie die ständige
Weiterbildungspflicht, der ich als Fachanwalt für Familienrecht unterliege, gewährleisten Ihnen eine zuverlässige
und fachlich kompetente Bearbeitung Ihrer Aufträge.
Als Rechtsanwalt in einer kleinen, persönlich geführten Kanzlei sichere ich Ihnen individuelle Beratung mit flexiblen
Besprechungszeiten zu, die auch in den Abendstunden und am Wochenende wahrgenommen werden können.
Mit den nachfolgenden Seiten möchte ich Ihnen einen Überblick über meine Qualifikation als Fachanwalt für
Familienrecht sowie über meine hochspezialisierte, langjährige Tätigkeit, die ich ausschließlich im Familienrecht
ausübe, geben. Darüber hinaus erhalten Sie Hinweise für Ihren Erstbesuch sowie zu allgemeinen Kostenfragen in
Familiensachen - und natürlich Hinweise darüber, wie Sie mich erreichen.
Anders als viele meiner Kolleginnen und Kollegen habe ich bewusst darauf verzichtet, auf meiner Internetseite
rechtliche Hinweise zum Familienrecht und zum gerichtlichen Verfahren in Familiensachen zu geben, weil ich der
Meinung bin, dass solche Hinweise auf Internetseiten verständlicherweise immer nur allgemeiner Art sein können,
die Ihnen in Ihrem konkreten Fall nicht weiterhelfen. Möglicherweise werden Sie in Ihren Erwartungen sogar
enttäuscht sein, wenn Ihr konkreter Fall dann ganz und gar anders zu bewerten ist, als es Ihnen solche allgemeinen
Hinweise versprechen.
Analysen haben nämlich ergeben, dass Informationen, die sich die Betroffenen aus dem Internet, aus Zeitschriften
etc. besorgt haben, zu 73% falsch verstanden werden oder zu falschen Schlussfolgerungen für die eigene Situation
führen. Selbst dann, wenn die Betroffenen z.B. in Ehe- oder Lebenspartnerschaftsangelegenheiten eine notarielle
Urkunde unterzeichnet haben, stellt sich die Situation nicht günstiger dar.
40% der Betroffenen sind sich über die Bedeutung einer notariellen Urkunde als Titel nicht im Klaren, 78% sind
über die Möglichkeiten einer Abänderung solcher Urkunden nicht informiert und 73% der Parteien sind die
Auswirkungen der getroffenen Vereinbarungen nicht in allen Konsequenzen bekannt. (Quelle: Forum Familienrecht,
Heft 3, 2007, S. 84). Diese Zahlen gelten nach neueren Erhebungen fort.
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© 2005-2011 Rechtsanwalt Dr. Uwe Melzer · Fachanwalt für Familienrecht in Berlin
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