
Familien- und Lebenspartnerschaftssachen sind rechtlich komplizierte und komplexe
Sachverhalte, die zudem für Sie als Betroffene oder Betroffener und für Ihre Kinder auch
mit psychischen Belastungen verbunden sein können. Um diese so gering wie möglich zu
halten, versuche ich zunächst, jede Möglichkeit außergerichtlicher Konfliktlösung
auszuschöpfen und erst dann gerichtliche Hilfe in Anspruch zu nehmen, wenn eine
außergerichtliche Konfliktlösung nicht (mehr) möglich erscheint.
Vertrauen Sie wegen der Komplexität der Rechtsmaterie und der insbesondere im
Familienrecht immer vorhandenen besonderen persönlichen Betroffenheit Ihr Mandat nur
einem geprüften Spezialisten auf diesem Rechtsgebiet an.
Ich übe meine Berufstätigkeit ausschließlich im Familienrecht aus.
Meine langjährige Erfahrung und Spezialisierung, ausgewiesen durch die von der Rechts-
anwaltskammer Berlin nach einem gesetzlich vorgeschriebenen Prüfungsverfahren verliehene
Berechtigung, den Titel Fachanwalt für Familienrecht führen zu dürfen, sichert Ihnen kompe-
tente und hochqualifizierte Beratung und Betreuung Ihres Mandats.
Die Angabe von Tätigkeits- oder Interessenschwerpunkten hingegen wie auch die Angabe
"Spezialist" sind ausschließlich Selbstbezeichnungen ohne nachgewiesene Prüfungen.
Darüber hinaus unterliegt der Fachanwalt einer streng von der Rechtsanwaltskammer
überwachten Weiterbildungsverpflichtung, deren Verletzung zum Entzug des Fachanwaltstitels
führt.
Neben meiner Anwaltspraxis bin ich fachlich ausgewiesen durch meine publizistische Tätigkeit
als Chefredakteur von:
Interdisziplinäres Fachjournal für die Anwaltspraxis, Haufe Verlag (bis 2000)
Zeitschrift für Mediation, Konfliktmanagement, Vertragsgestaltung,
Haufe Verlag (bis 2000)
Haufe Verlag
Haufe Verlag
... und durch verschiedene Veröffentlichungen im Berliner Ärzteblatt (Rotes Blatt).
Mitgliedschaften:
