Herzlich Willkommen

Als Fachanwalt für Familienrecht beschäftige ich mich ausschließlich mit dem Familienrecht.

Ich berate und vertrete Sie unter anderem bei Ehescheidungen, bei Auflösung von Lebenspartnerschaften, bei Fragen zum Kindes- und Ehegattenunterhalt, bei der Regelung des Sorge- und Umgangsrechts sowie bei der Aufteilung Ihres Vermögens aus Anlass von Trennung und Scheidung:

Spezialisierung auf Familienrecht

Meine langjährige Erfahrung und meine Spezialisierung auf den Gebieten des Familienrechts sowie die ständige Weiterbildungspflicht, der ich als Fachanwalt für Familienrecht unterliege, gewährleisten Ihnen eine zuverlässige und fachlich kompetente Bearbeitung Ihrer Aufträge.

Als Rechtsanwalt in einer kleinen, persönlich geführten Kanzlei sichere ich Ihnen individuelle Beratung mit flexiblen Besprechungszeiten zu.

Mit den nachfolgenden Seiten möchte ich Ihnen einen Überblick über meine Qualifikation als Fachanwalt für Familienrecht sowie über meine hochspezialisierte, langjährige Tätigkeit, die ich ausschließlich im Familienrecht ausübe, geben. Darüber hinaus erhalten Sie Hinweise für Ihren Erstbesuch sowie zu allgemeinen Kostenfragen in Familiensachen – und natürlich Hinweise darüber, wie Sie mich erreichen.

Fach- und sachkundige Beratung

Anders als viele meiner Kolleginnen und Kollegen habe ich bewusst darauf verzichtet, auf meiner Internetseite rechtliche Hinweise zum Familienrecht und zum gerichtlichen Verfahren in Familiensachen zu geben, weil ich der Meinung bin, dass solche Hinweise auf Internetseiten verständlicherweise immer nur allgemeiner Art sein können, die Ihnen in Ihrem konkreten Fall nicht weiterhelfen. Möglicherweise werden Sie in Ihren Erwartungen sogar enttäuscht sein, wenn Ihr konkreter Fall dann ganz und gar anders zu bewerten ist, als es Ihnen solche allgemeinen Hinweise versprechen.

Analysen haben nämlich ergeben, dass Informationen, die sich die Betroffenen aus dem Internet, aus Zeitschriften etc. besorgt haben, zu 73% falsch verstanden werden oder zu falschen Schlussfolgerungen für die eigene Situation führen. Selbst dann, wenn die Betroffenen z.B. in Ehe- oder Lebenspartnerschaftsangelegenheiten eine notarielle Urkunde unterzeichnet haben, stellt sich die Situation nicht günstiger dar. 40% der Betroffenen sind sich über die Bedeutung einer notariellen Urkunde als Titel nicht im Klaren, 78% sind über die Möglichkeiten einer Abänderung solcher Urkunden nicht informiert und 73% der Parteien sind die Auswirkungen der getroffenen Vereinbarungen nicht in allen Konsequenzen bekannt.

Im Einzelnen können sich solche Risiken z.B. wie folgt darstellen:

Sie können zwar einen Scheidungsantrag nicht ohne Rechtsanwalt stellen, Sie können aber der Ehescheidung auch ohne anwaltliche Hilfe zustimmen. Wenn Sie ohne eigenen Anwalt auftreten, haben Sie jedoch keinen Schutz vor eventuell übereilten und für Sie nachteiligen Zustimmungen, weil dem Gericht weder eine Scheidungsfolgenvereinbarung vorgelegt werden muss, die das Gericht einer Inhaltskontrolle unterziehen könnte um festzustellen, ob Sie ohne anwaltliche Vertretung durch eine Zustimmung zur Scheidung Rechtsnachteile erleiden würden noch werden Sie bei Gericht gefragt, wie und welche Scheidungsfolgen geregelt sind. Es reicht nämlich die Mitteilung im Scheidungsantrag, man habe sich über die Scheidungsfolgen geeinigt. Beachten Sie deshalb immer, dass Sie durch Ihre Zustimmung zum Scheidungsantrag Rechtsfolgen auslösen können, die Sie nicht überblicken und über die Sie nicht beraten sind. Die Folge sind kostenintensive Folgeverfahren, in denen im günstigsten Falle „repariert“ werden kann.

Im Hinblick auf den mit der Scheidung einer Ehe durchzuführenden Versorgungsausgleich, d.h. des Ausgleichs der während der Ehe erworbenen Rentenanwartschaften, wird fachkundige anwaltliche Beratung von zunehmender Bedeutung. Es besteht nämlich eine Vielzahl von Abfindungsregelungen und Antragsbefugnissen, die Sie nur nach fachkundiger anwaltlicher Beratung zutreffend zu Ihrem Vorteil ohne Rechtsnachteile befürchten zu müssen, nutzen können, um Ihre Alterssicherung nicht zu gefährden oder gar durch unbedachte Verzichtserklärungen auf die Durchführung des Versorgungsausgleichs gänzlich zu verlieren.

Bedenken Sie bitte, dass fach- und sachkundige Beratung und Aufklärung vor Ihrem berechtigten Interesse stehen muss, Kosten möglichst gering zu halten, vor allem weil es durchaus nicht nur teuer, sondern auch zu zum Teil nur schwer korrigierbaren Rechtsnachteilen führen kann, wenn Sie nach abgeschlossener Ehescheidung noch später Rechtsstreitigkeiten führen müssen.

Ich lade Sie daher gern zu einem ersten Beratungsgespräch ein, während dem wir Ihren konkreten Fall und die auf Ihren Fall zugeschnittenen Lösungsmöglichkeiten erörtern. Erst nach einem Erstberatungsgespräch entscheiden Sie, ob Sie mir Ihr Mandat übertragen wollen. Schon das Gesetz verpflichtet mich, bei den für Sie entstehenden Kosten für eine Erstberatung Ihre persönlichen und wirtschaftlichen Verhältnisse zu berücksichtigen, so dass Sie von mir qualifizierten anwaltlichen Rat auch dann erhalten, wenn Sie nur über ein kleines Einkommen verfügen.