Rechtsanwalt  ·  Fachanwalt für Familienrecht  ·  Berlin

Meine Rechtsgebiete

Ich übe meine anwaltliche Tätigkeit ausschließlich im Familienrecht aus:

Ehescheidungsrecht

auch mit ausländischem Partner, Scheidung von Ehen zwischen nichtdeutschen
Staatsangehörigen

Unterhaltsrecht

Unterhalt minderjähriger und volljähriger Kinder; Ehegattenunterhalt während der Zeit
der Trennung und nach Ehescheidung; Verwandtenunterhalt bei Inanspruchnahme der
Großeltern gegenüber den Enkeln, wenn die Kindeseltern nicht zahlungsbereit oder nicht
leistungsfähig sind oder bei Inanspruchnahme volljähriger Kinder, wenn die Eltern
pflegebedürftig sind und die eigenen finanziellen Mittel der Eltern nicht ausreichen oder
wenn die eigenen finanziellen Mittel volljähriger Kinder bzw. deren Eltern nicht ausreichen
und die Sozialbehörden Leistungen übernehmen, aber prüfen, ob auf das Vermögen der
Eltern bzw. der volljährigen Kinder zurückgegriffen werden kann

Vermögensauseinandersetzungen

bei Scheidung und zwischen Lebenspartnern bei Auseinandersetzung der Lebensgemeinschaft
oder Lebenspartnerschaft nach dem Lebenspartnerschaftsgesetz

Regelung des Sorge- und Umgangsrechts

mit minderjährigen Kindern

Versorgungsausgleich

und alle weiteren Ehescheidungsfolgesachen

wie Hausratsteilung und Zuweisung der Ehewohnung

Recht der Lebenspartnerschaften und Lebensgemeinschaften

auch gleichgeschlechtlich

Ehe- und Partnerschaftsvertragsrecht

Eheverträge bei bestehender Ehe, Eheauseinandersetzungsverträge/ Ehescheidungsfolgen-
vereinbarungen bei beabsichtigter Auflösung der Ehe oder Partnerschaftsverträge bei
Eingehung oder Auflösung der Partnerschaft

Vertretung nach dem Gewaltschutzgesetz

Statussachen

Adoptionen, Anfechtung und Feststellung von Vaterschaft

Internationale Familiensachen

Geltendmachung von Unterhaltsansprüchen im Verkehr mit ausländischen Staaten,
Rückführung unrechtmäßig entführter oder zurückgehaltener Kinder - bei Verletzung
des Sorgerechts -, Durchsetzung des Rechts auf persönlichen Umgang mit Kindern -
bei Verletzung des Umgangsrechts - u.a.

 

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© 2005-2009 Rechtsanwalt Dr. Uwe Melzer, Fachanwalt für Familienrecht in Berlin