
Ich übe meine anwaltliche Tätigkeit ausschließlich im Familienrecht aus:
auch mit ausländischem Partner, Scheidung von Ehen zwischen nichtdeutschen
Staatsangehörigen
Unterhalt minderjähriger und volljähriger Kinder; Ehegattenunterhalt während der Zeit
der Trennung und nach Ehescheidung; Verwandtenunterhalt bei Inanspruchnahme der
Großeltern gegenüber den Enkeln, wenn die Kindeseltern nicht zahlungsbereit oder nicht
leistungsfähig sind oder bei Inanspruchnahme volljähriger Kinder, wenn die Eltern
pflegebedürftig sind und die eigenen finanziellen Mittel der Eltern nicht ausreichen oder
wenn die eigenen finanziellen Mittel volljähriger Kinder bzw. deren Eltern nicht ausreichen
und die Sozialbehörden Leistungen übernehmen, aber prüfen, ob auf das Vermögen der
Eltern bzw. der volljährigen Kinder zurückgegriffen werden kann
bei Scheidung und zwischen Lebenspartnern bei Auseinandersetzung der Lebensgemeinschaft
oder Lebenspartnerschaft nach dem Lebenspartnerschaftsgesetz
mit minderjährigen Kindern
wie Hausratsteilung und Zuweisung der Ehewohnung
auch gleichgeschlechtlich
Eheverträge bei bestehender Ehe, Eheauseinandersetzungsverträge/ Ehescheidungsfolgen-
vereinbarungen bei beabsichtigter Auflösung der Ehe oder Partnerschaftsverträge bei
Eingehung oder Auflösung der Partnerschaft
Adoptionen, Anfechtung und Feststellung von Vaterschaft
Geltendmachung von Unterhaltsansprüchen im Verkehr mit ausländischen Staaten,
Rückführung unrechtmäßig entführter oder zurückgehaltener Kinder - bei Verletzung
des Sorgerechts -, Durchsetzung des Rechts auf persönlichen Umgang mit Kindern -
bei Verletzung des Umgangsrechts - u.a.
