Scheidung online
Ich biete Ihnen die Möglichkeit, mir den Auftrag zur Einleitung Ihres Scheidungsverfahrens
online zu erteilen. Das ergänzende persönliche Beratungsgespräch in meiner Kanzlei oder per
Telefon ist bei Bedarf jederzeit möglich.
Auch bei der Scheidung online betreue ich Sie fachlich von der Antragstellung bis zur
mündlichen Verhandlung. Ihre persönliche Anwesenheit ist in der Regel nur einmal zu Ihrem
Scheidungstermin im Gericht erforderlich.
Ihre Vorteile einer Scheidung online
- Abwicklung der Formalitäten bequem von zu Hause aus
- Keine Wartezeiten, keine Anfahrt zum Anwalt
- In der Regel genügt ein Anwalt für die Durchführung des Verfahrens
Voraussetzungen einer Scheidung online
- Sie leben seit mindestens 12 Monaten von Ihrem Ehegatten getrennt
- Und Sie haben schon einen Ehevertrag oder einen notariellen Scheidungsfolgenvergleich
geschlossen
- Oder Sie wollen Scheidungfolgen weder gerichtlich noch privat regeln
Ich empfehle die Scheidung online dann nicht, wenn
- das Sorgerecht für gemeinsame Kinder
- das Umgangsrecht für minderjährige Kinder
- Unterhaltsansprüche (Kindesunterhalt, Ehegattenunterhalt)
- Rechtsverhältnisse an der Ehewohnung und/oder am Hausrat
- Zugewinnausgleichsansprüche
- Vermögensauseinandersetzungen (gemeinsames Familienheim, gemeinsam aufgenommene
Kredite, Bürgschaften für Kredite, die ein Ehegatte allein aufgenommen hat usw.)
geregelt werden sollen und dann nicht,
- wenn Sie nachfolgendes Formular (siehe 2. Schritt: Formular ausfüllen) nicht ohne weitere
Hilfe ausfüllen können
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