Scheidung online

Einleitung Ihres Scheidungsverfahrens online

Ich biete Ihnen die Möglichkeit, mir den Auftrag zur Einleitung Ihres Scheidungsverfahrens online zu erteilen. Das ergänzende persönliche Beratungsgespräch in meiner Kanzlei oder per Telefon ist bei Bedarf jederzeit möglich.

Auch bei der Scheidung online betreue ich Sie fachlich von der Antragstellung bis zur mündlichen Verhandlung. Ihre persönliche Anwesenheit ist in der Regel nur einmal zu Ihrem Scheidungstermin im Gericht erforderlich.

Ihre Vorteile einer Scheidung online

  • Abwicklung der Formalitäten bequem von zu Hause aus
  • Keine Wartezeiten, keine Anfahrt zum Anwalt
  • In der Regel genügt ein Anwalt für die Durchführung des Verfahrens


Voraussetzungen einer Scheidung online

  • Sie leben seit mindestens 12 Monaten von Ihrem Ehegatten getrennt
  • Und Sie haben schon einen Ehevertrag oder einen notariellen Scheidungsfolgenvergleich geschlossen
  • Oder Sie wollen Scheidungfolgen weder gerichtlich noch privat regeln


Ich empfehle die Scheidung online dann nicht, wenn

  • das Sorgerecht für gemeinsame Kinder
  • das Umgangsrecht für minderjährige Kinder
  • Unterhaltsansprüche (Kindesunterhalt, Ehegattenunterhalt)
  • Rechtsverhältnisse an der Ehewohnung und/oder am Hausrat
  • Zugewinnausgleichsansprüche
  • Vermögensauseinandersetzungen (gemeinsames Familienheim, gemeinsam aufgenommene Kredite, Bürgschaften für Kredite, die ein Ehegatte allein aufgenommen hat usw.)


geregelt werden sollen und dann nicht,

  • wenn Sie nachfolgendes Formular (siehe 2. Schritt: Formular ausfüllen) nicht ohne weitere Hilfe ausfüllen können.


Haben Sie Fragen zum Formular, nehmen Sie bitte Kontakt mit meinem Büro auf. Nachfragen hierzu sind für Sie selbstverständlich kostenlos.

Sollte sich dabei jedoch herausstellen, dass entgegen allen Erwartungen ein Beratungsgespräch zur Scheidung selbst oder zu einzelnen oder allen Scheidungsfolgen sinnvoll erscheint, werde ich Ihnen ein Beratungsgespräch (telefonisch oder persönlich) anbieten.

Ich verzichte bewusst darauf, Ihnen weiteres Erläuterungsmaterial etwa zu bestimmten rechtlichen Sachverhalten oder zu Berechnungen von Unterhalt und Zugewinn online zur Verfügung zu stellen, weil meine langjährigen Erfahrungen zeigen, dass keine für das Online-Verfahren geeignete Textdarstellung alle Einzelheiten Ihres ganz spezifischen Falles erfassen kann. Unter Umständen drohen sogar Rechtsverluste, weil sich hinter vermeintlich kleinen Unklarheiten durchaus für das Verfahren insgesamt entscheidende Rechtsfolgen ergeben können. Machen Sie deshalb bei Unklarheiten aller Art unbedingt von einem persönlichen Beratungsgespräch Gebrauch. Es entstehen Ihnen nach Mandatsübernahme hierfür keine weiteren Kosten.

Datensicherheit

Ihre Daten werden SSL (Secure Socket Layer) übertragen. Die Daten können deshalb während der Übertragung nicht eingesehen werden. Sie erkennen die Sicherheitsvorkehrung daran, dass die Domain-Adresse, die Ihr Browser anzeigt, mit „https“ beginnt. Darüber hinaus sehen Sie in der Fußleiste ein Sicherheitsschloss, das Sie zu einem Sicherheitszertifikat führt.

Vergütung

Für die Scheidung online entstehen:

  • Gerichtskosten
  • Rechtsanwaltskosten


Sie zahlen für Ihre Scheidung online die gesetzlichen Gebühren nach dem Gerichtskostengesetz (GKG) und dem Rechtsanwaltsvergütungsgesetz (RVG) sowie dem dazugehörigen Vergütungsverzeichnis (RVG VV). Wenn Ihr Prozesskostenhilfe-Anspruch geprüft werden soll, finden Sie ein Formular und eine Ausfüllanleitung unter:


Beispielrechnungen finden Sie unter Vergütung.

Wie Sie zahlen

Sie gehen kein wirtschaftliches Risiko ein. Sie zahlen je nach Verfahrensfortschritt wie folgt:

Gerichtskosten:
auf Anforderung des Gerichts

Anwaltsvergütung:
Ich gehe mit der Fertigung Ihres Scheidungsantrages in Vorleistung. Sie zahlen nach Verfahrensfortschritt wie folgt:

  • 1/3 nach Erhalt des gerichtlichen Aktenzeichens
  • 1/3 nach Erhalt der Ladung zum Scheidungstermin
  • Restabrechnung nach dem Scheidungstermin, vor Erhalt des Scheidungsurteils

3 Schritte zur Scheidung online

Um die nachfolgenden Dokumente im PDF-Format öffnen zu können, benötigen Sie den Adobe Acrobat Reader. Diesen können Sie hier kostenlos herunterladen.

  • 1. Schritt – Vollmacht erteilen
    Damit ich Sie in Ihrem Scheidungsverfahren vertreten kann, benötige ich eine schriftliche Vollmacht. Bitte drucken Sie die Vollmacht aus und schicken Sie diese unterschrieben per Fax an mein Büro. Das Original der Vollmacht legen Sie bitte zunächst zu Ihrer Eheurkunde.
  • 2. Schritt – Formular ausfüllen
    Bevor Sie das Formular ausfüllen, legen Sie bitte Ihre Eheurkunde/ Familienbuch und (falls vorhanden) den Ehevertrag und/oder die notarielle Scheidungsfolgenvereinbarung bereit. Sie benötigen außerdem die aktuelle ladungsfähige Anschrift Ihres Ehegatten sowie Ihre drei letzten Gehaltsbescheinigungen.


Sie können das Formular ausdrucken, handschriftlich ausfüllen und per Fax an mich übersenden oder es am Bildschirm ausfüllen und automatisch übermitteln.

 

  • 3. Schritt – Unterlagen zur Post geben
    Erst wenn Sie von mir per Post den Entwurf Ihres Scheidungsantrages erhalten und auf Richtigkeit geprüft
    haben, senden Sie bitte per Post die folgenden Unterlagen komplett an mich:
  • den unterschriebenen Entwurf des Scheidungsantrages
  • die Original-Eheurkunde
  • falls vorhanden: die Kopie des Ehevertrages oder der Scheidungsfolgenvereinbarung, Erbvertrag oder Testament
  • die unterschriebene Original-Vollmacht [ Download ]
  • die Zusatzerklärungen [ Download ]
  • gegebenenfalls das ausgefüllte, unterschriebene und mit Anlagen versehene Verfahrenskostenhilfe-Formular

Nachdem alle Unterlagen eingegangen sind, werde ich den Scheidungsantrag bei Gericht einreichen.
Selbstverständlich werde ich Sie unaufgefordert weiter über den Verlauf des Verfahrens unterrichten.